Datenschutzerklärung
Verantwortlicher
Jobcenter Sömmerda
Den Inhalt dieser Seiten verantwortet das Jobcenter Sömmerda als gemeinsame Einrichtung nach § 44b S
Jobcenter Sömmerda
August-Bebel-Straße 1
99610 Sömmerda
- Telefon:
- 03634 3142 420
A. Informationen zum Datenschutz auf unserer Homepage
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dieser Website ist:
Jobcenter Sömmerda
August-Bebel-Straße 1
99610 Sömmerda
Telefon: 03634 3142 420 (Service-Rufnummer)
2. Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Sömmerda, Herrn Roth, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Sömmerda, August-Bebel-Straße 1, 99610 Sömmerda oder unter folgender E-Mail-Adresse: .
3. Hosting und Server-Logfiles
Die Website wird über das Verwaltungsportal betrieben. Technische Infrastruktur und Hosting stellt der externe Dienstleister PortUna Neue Medien GmbH bereit.
Beim Aufruf der Website werden automatisch folgende Daten in Server-Logfiles verarbeitet:
aufgerufene Seite/Datei,
Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
Statuscode,
übertragene Datenmenge,
Referrer-URL,
verwendeter Browser und Betriebssystem (User-Agent),
IP-Adresse.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (berechtigtes Interesse an technischer Bereitstellung, Stabilität und Sicherheit der Website). Die IP-Adresse wird nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist, in der Regel bis zu 7 Tagen; danach werden die Logfiles gelöscht oder anonymisiert.
4. Cookies
Beim Besuch der Website wird ein Cookie-Banner angezeigt. Es werden zwei Kategorien von Cookies verwendet:
Notwendige Cookies: Diese sind für den Betrieb der Seite erforderlich, z. B.:
Speicherung der Cookie-Einstellungen (z. B. cookieconsent, cookieconsentTimestamp),
Navigation und Menüführung (navigation, activetop, activesecond, activethird),
Sitzungscookies wie PHPSESSID (Aufrechterhaltung der technischen Sitzung),
Anzeigeeinstellungen wie Schriftgröße (style_selected),
Status der 2-Klick-Lösung (two_click_enabled).
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderliche Cookies).
Komfort-Cookies
Das Cookie-Banner weist eine Kategorie „Komfort“ aus; hier werden zusätzliche Komfortfunktionen (z. B. Merken von Menü-Einstellungen) genutzt; eine Reichweitenanalyse oder Profilbildung findet nicht statt.
Soweit diese Cookies technisch nicht zwingend erforderlich sind (Komfort-Cookies), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TTDSG). Die Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass keine Cookies gespeichert werden oder nur im Einzelfall. Dann können einige Funktionen der Website jedoch eingeschränkt sein.
5. Eingebettete Inhalte und 2-Klick-Lösung (iFrames)
Auf einzelnen Seiten können externe Inhalte (z. B. Videos von YouTube oder Kartenanwendungen) über sogenannte iFrames eingebunden werden. Zum Schutz Ihrer Daten ist dafür eine 2-Klick-Lösung aktiviert:
Beim ersten Aufruf wird nur ein Platzhalter angezeigt; es findet noch keine Datenübertragung an den Drittanbieter statt.
Erst wenn Sie aktiv auf den Platzhalter klicken und die Inhalte laden, wird eine Verbindung zu den Servern des jeweiligen Anbieters aufgebaut. Dabei können – je nach Anbieter – z. B. Ihre IP-Adresse, Browser-Informationen und ggf. weitere Daten übertragen werden.
Für diese Datenverarbeitung gelten die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters (z. B. YouTube/Google).
Rechtsgrundlage für das Nachladen der Inhalte ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Ohne Klick auf den Platzhalter werden keine Daten an den Drittanbieter übermittelt.
6. Kontaktaufnahme
Über die Website selbst werden keine elektronischen Kontaktformulare und keine E-Mail-Adressen bereitgestellt. Kontakt ist über die im Impressum angegebenen Öffnungszeiten und Service-Rufnummern möglich.
Wenn Sie telefonisch oder postalisch mit uns Kontakt aufnehmen, verarbeiten wir Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. den Aufgaben nach SGB II bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO, soweit eine rechtliche Verpflichtung besteht.
7. Verwendung von Schriftarten (Web Fonts)
Zur Darstellung von Schriftarten werden Web-Fonts genutzt, die vom System des Verwaltungsportals bereitgestellt und beim Aufruf der Seite vom Portal-Server geladen werden. Nach aktuellem Stand werden keine Schriftarten direkt von Google-Servern nachgeladen; es findet daher keine Übermittlung Ihrer IP-Adresse an Google zu diesem Zweck statt.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer einheitlichen und barrierearmen Darstellung der Website).
8. Rechte der betroffenen Personen bei Nutzung der Website
Für die Nutzung dieser Website gelten die Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO entsprechend:
Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten,
Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit,
Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und f DSGVO,
Widerrufsrecht bei Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an die unter Abschnitt A.1 genannte verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten wenden
9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird fortlaufend an technische Entwicklungen und rechtliche Änderungen angepasst. Maßgeblich ist jeweils die auf der Website veröffentlichte Fassung.
B. Hinweise zur Datenverarbeitung im Jobcenter Sömmerda (SGB II) Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.
Die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und BA sind keine eigenen speichernden Stellen, sondern gesetzlich verpflichtet, die zentral verwalteten Informationstechniken der BA für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu nutzen (§50 Abs. 3 SGB II).
2. Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Sömmerda, Herrn Roth, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Sömmerda, August-Bebel-Straße 1, 99610 Sömmerda oder unter folgender E-Mail-Adresse: .
3. Verarbeitungszwecke
3.1 Online-Angebot der BA
Die BA verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden anonymisierte Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können. Weitere Einzelheiten siehe „Datenschutzerklärung für Portalnutzer“.
3.2 Gesetzliche Aufgabenerledigung
Die BA verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Arbeitslosengeld und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, der Überwachung der Beitragszahlung, der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen sowie für die Gewährung von Insolvenzgeld und vergleichbaren Leistungen. Beschäftigtendaten, die die Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern melden müssen, werden u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch die BA stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die vorgenannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der BA an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
Andere Sozialleistungsträger (z.B. DRV, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz) Gerichte, andere Dritte, wie z.B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB III besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch die AA nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
Ist eine Forderung der BA (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der BA verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind beispielsweise:
Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise (nur SGB II), Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung (nur SGB II), Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten
c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit
Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen, z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.
d) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.
e) Meldedaten der Arbeitgeber zur Überprüfung von Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung
f) Forschungs- und Statistikdaten (Befragungen und Daten für die Beschäftigtenstatistik)
8. Betroffenenrechte
a) Auskunft
Jedermann hat das Recht, von der BA eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
b) Berichtigung/Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die bei der BA verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
9. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
10. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Sömmerda (s. Punkt 2.) oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) bei der BA beantragt hat oder von der BA erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können gegen die betroffene Person Sanktionen bzw. Sperrzeiten verhängt werden. Dies bedeutet, dass die Leistungen versagt oder entzogen werden.
12. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Die BA kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
13. Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:
Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.
Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag.
14. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecken zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

03634 3142 420